Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von PrePixel Fotografie Timo Bühring.

I. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge die dem Fotografen Timo Bühring erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass den abweichenden Geschäftsbedingungen vom Fotografen nicht widersprochen wird.

1.3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle vom Fotografen erstellten Werke unabhängig vom gewählten Medium. Hierzu zählen u.a. Digitalfotos, Prints, Drucke, Negative, Videos, Filme, Grafiken, Designobjekte, etc.)

 

II. Urheberrecht

2.1. Der Fotograf Timo Bühring ist Urheber sämtlicher von ihm erstellen Werke und ihm steht das gesetzliche Urheberrecht zu.

2.2. Die vom Fotografen erstellten Werke sind für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Hierfür wird ein entsprechendes Nutzungsrecht fallbezogen vom Fotografen für den Auftraggeber erteilt.

2.3. Der Auftraggeber erwirbt ein Nutzungsrecht für den in der Rechnung aufgeführten Zweck. Dieses einmalige Nutzungsrecht wird zeitlich uneingeschränkt erteilt.

2.4. Falls nicht anders vereinbart wird ein einfaches Nutzungsrecht erteilt.

2.5. Die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf einer gesonderten Genehmigung durch den Fotografen und kann u.U. zu zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber führen.

2.6. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

2.7. Falls nicht anders vereinbart hat der Fotograf das Recht bei Verwendung eines Werkes durch den Auftraggeber die Nennung als Urheber zu verlangen.

2.8. Die Negative oder Rohdaten (RAW) aller Werke verbleiben beim Fotografen und werden nicht an den Auftraggeber übergeben sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.9. Falls nicht anders vereinbart, ist der Fotograf berechtigt alle erstellten Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dies schliesst eine Nutzung der Werke im Internet und auf der Website des Fotografen mit ein.

 

III. Vergütung, Honorare, Eigentumsvorbehalt

3.1. Kostenvoranschläge und Angebote des Fotografen sind unverbindlich. Erhöhungen der Kosten im späteren Verlauf des Auftrages muss der Fotograf nur anzeigen, wenn diese mehr als 15% vom ursprünglich angegebenen Preis abweichen.

3.2. Für die Erstellung von Fotos, Videos oder anderer Werke wird ein Honorar in Form von Festpreisen (Pauschale) oder Stunden-, bzw. Tagessätzen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Materialkosten, Mieten, Modelhonorare, etc. sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert ausgewiesen.

3.3. Gegenüber Endverbrauchern werden alle Preise als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

3.4. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, ist ein vereinbartes Honorar (auch ein Pauschalhonorar) entsprechend zu erhöhen.

3.5. Fällige Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen und sind innerhalb dieser Frist ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf der 14 Tage automatisch in Verzug wenn die fällige Rechnung zu diesem Zeitpunkt nicht beglichen ist.

3.6. Bis zu vollständigen Bezahlung der offenen Rechnung bleiben alle gelieferten Werke Eigentum des Fotografen.

3.7. Reklamationen zu gelieferten Werken müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in schriftlicher Form erfolgen. Reklamationen aus gestalterischen Gründen (z.B. aufgrund einer bestimmten Nachbearbeitung) sind nur zulässig wenn der Auftraggeber dem Fotografen Vorgaben gemacht hat.

3.8. Werden Änderungen an einer geplanten Produktion durch den Auftraggeber vorgenommen, können sich vereinbarte Honorare entsprechend ändern. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

IV. Haftung und Schadenersatz

4.1. Bei einer Verletzung von Pflichten oder wenn dem Auftraggeber Schaden aufgrund von Umständen die außerhalb der Kontrolle der Beteiligten und des Fotografen liegen entstehen (insbesondere Verlust von Material und Daten, Fehlfunktion beim Equipment), so haftet der Fotograf nur soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

4.2. Der Fotograf archiviert sämtliche Rohdaten aller Werke mindestens 2 Jahre. Nach Ablauf von 2 Jahren ist der Fotograf berechtigt die Rohdaten zu vernichten.

4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Daten und Dateien das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Übergabe von Personenaufnahmen die nötigen Einwilligungen der gezeigten Personen zur Verbreitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung besitzt. Ansprüche bei Verletzung dieser Pflichten trägt der Auftraggeber.

4.4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder, insbesondere nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

4.5. Bei einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe eines Werkes des Fotografen ist dieser berechtigt, pro Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten Honorars oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen des üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 400,00 Euro je Werk und Einzelfall. Hiervon wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs nicht berührt.

 

V. Auftragsabwicklung

5.1. Der Auftraggeber hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass bei Aufnahmen von Objekten oder Personen an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sämtliche erforderlichen Zustimmungen der Rechteinhaber eingeholt werden. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

5.2. Der Fotograf wählt die Dateien und Werke aus die dem Auftraggeber zur Auswahl und Abnahme vorgelegt werden. Nur an Werken die vom Auftraggeber als Auswahl markiert werden erhält dieser ein Nutzungsrecht.

 

VI. Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten für alle vom Fotografen Timo Bühring erstellten Werke und Erzeugnisse. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form. Sollten Teile dieser Vereinbarung fehlerhaft sein oder nicht zutreffen so bleiben alle übrigen Punkte hiervon unberührt. Gerichtsstand ist Münster.